Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Fahrschule Aschmann, Inhaber Wolfgang Aschmann, und ihren Kundinnen und Kunden über Fahrschulausbildung sowie gesondert angebotene Kurse und Termine. Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Vorschriften gehen diesen Bedingungen vor.
2. Vertragsschluss bei der Führerscheinanmeldung
Die Darstellung von Klassen, Ausbildungswegen und Preisen auf der Website ist noch kein verbindliches Vertragsangebot. Der Ausbildungsvertrag kommt durch Unterzeichnung des schriftlichen Ausbildungsvertrags zustande. Soweit eine zahlungspflichtige Onlineanmeldung angeboten wird, gibt die anmeldende Person mit deren Absenden ein verbindliches Angebot zum Abschluss des ausgewählten Ausbildungsvertrags ab.
Bei einer Onlineanmeldung kommt der Vertrag zustande, wenn die Fahrschule die Anmeldung per E-Mail bestätigt. Die Bestätigung enthält die übermittelten Anmeldedaten und die bei Vertragsschluss verwendeten Vertragsunterlagen. Kann die Bestätigung nicht versandt werden, bleibt die Anmeldung im Status „Bestätigung offen“ und wird von der Fahrschule geprüft.
Ist die anmeldende Person minderjährig, wird der Ausbildungsvertrag erst wirksam, wenn die gesetzliche Vertretung (in der Regel die Eltern) zustimmt. Bei der Onlineanmeldung sind deshalb Name und Kontaktdaten einer erziehungsberechtigten Person anzugeben. Die Fahrschule kann verlangen, dass die Zustimmung in Textform erklärt oder durch Unterschrift auf dem Ausbildungsvertrag bestätigt wird.
Ablauf der verbindlichen Onlineanmeldung
Wird die Onlineanmeldung als verbindlich und zahlungspflichtig angeboten, führen folgende Schritte zum Vertragsschluss:
- Ausbildungsweg wählen.
- Führerscheinklasse oder Führerscheinklassen wählen.
- Filiale wählen.
- Preis ansehen: Die angenommene Zahl der Fahrstunden lässt sich einstellen, wählbare Zusatzleistungen und ein Gutscheincode können angegeben werden.
- Persönliche Daten eingeben, bei Minderjährigen zusätzlich die Daten einer erziehungsberechtigten Person.
- Weitere Angaben machen, zum Beispiel zu einem vorhandenen Führerschein und zum gewünschten Beginn.
- Alle Angaben auf der Übersichtsseite prüfen, die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise und der Widerrufsbelehrung sowie die Geltung dieser AGB bestätigen und die Anmeldung mit dem Knopf „Zahlungspflichtig anmelden“ absenden.
Bis zum Absenden können alle Eingaben jederzeit über „Zurück“ oder „Ändern“ berichtigt werden; die Übersichtsseite zeigt vor dem Absenden noch einmal alle Angaben. Erst mit dem Knopf „Zahlungspflichtig anmelden“ wird ein verbindliches Angebot abgegeben.
Die Fahrschule speichert den Inhalt der Anmeldung. Die anmeldende Person erhält ihre Anmeldung zusammen mit diesen AGB, der Datenschutzerklärung, der Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular als PDF per E-Mail. Über die Website ist der Vertragstext danach nicht mehr abrufbar.
Vertragssprache ist Deutsch. Fremdsprachige Fassungen der Website und der Rechtstexte sind eine Lesehilfe.
Wird die Onlineanmeldung als unverbindliche Anfrage angeboten, entsteht durch das Absenden noch kein Vertrag; der Ausbildungsvertrag wird dann in der Filiale geschlossen.
3. Vertragsschluss bei Kursen und Terminen
Bei einer als verbindlich und zahlungspflichtig gekennzeichneten Kursanmeldung bezieht sich das Angebot auf den ausgewählten Kurstyp, Termin, Ort und angezeigten Preis. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung per E-Mail zustande. Ein Platz ist erst nach erfolgreicher Speicherung und Bestätigung verbindlich zugeordnet.
Bei minderjährigen Teilnehmenden bleibt eine erforderliche Zustimmung der gesetzlichen Vertretung unberührt.
4. Ausbildungsleistungen
Die Fahrschulausbildung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem Fahrlehrergesetz und der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, sowie nach der vereinbarten Klasse und dem gewählten Ausbildungsweg.
Zum Leistungsumfang können insbesondere Theorieunterricht, praktische Ausbildung, gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten, Prüfungsvorstellung, Fahrsimulatorleistungen und vereinbarte Zusatzangebote gehören. Welche Leistungen geschuldet sind, ergibt sich aus dem konkreten Vertrag und der gültigen Preisinformation.
Die Dauer beträgt:
- Fahrstunde (Übungsstunde): 45 Minuten
- Sonderfahrt Überland: 45 Minuten
- Sonderfahrt Autobahn: 45 Minuten
- Sonderfahrt Nacht: 45 Minuten
Die Entgelte für Fahrstunden und besondere Ausbildungsfahrten beziehen sich auf die jeweilige Dauer.
Der Grundbetrag umfasst die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule und, soweit die Ausbildung Theorieunterricht umfasst („Grundbetrag inkl. Theorie“), den Theorieunterricht. Bei Aufstieg, Umschreibung und sonstiger Ausbildung ohne Theorieunterricht („Grundbetrag“) ist kein Theorieunterricht enthalten.
Die Anzahl der erforderlichen Übungsfahrten hängt vom individuellen Ausbildungsstand ab. Eine vorab genannte oder online berechnete Gesamtzahl ist deshalb eine Kostenschätzung und keine Zusage einer bestimmten Fahrstundenanzahl oder eines Prüfungserfolgs.
5. Mitwirkungspflichten
Fahrschülerinnen und Fahrschüler müssen vereinbarte Termine pünktlich wahrnehmen, erforderliche Unterlagen und Nachweise rechtzeitig beibringen, den Anweisungen der Fahrlehrkräfte folgen und dürfen nicht unter Alkohol, Drogen oder die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Mitteln an der Ausbildung teilnehmen.
Gesundheitliche oder körperliche Umstände, die eine sichere Ausbildung beeinflussen können, sind im erforderlichen Umfang mitzuteilen. Die Fahrschule kann eine Ausbildung oder Fahrt unterbrechen, wenn konkrete Sicherheitsbedenken bestehen.
6. Prüfung und Prüfungstermine
Eine Vorstellung zur Prüfung erfolgt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Fahrschule von der Prüfungsreife überzeugt ist. Prüfungstermine werden durch die zuständige Prüforganisation vergeben. Ein bestimmter Termin oder das Bestehen einer Prüfung kann nicht garantiert werden.
7. Preise, Fälligkeit und Zahlungsart
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Gebühren von Behörden, Prüforganisationen, Lernmittelanbietern oder sonstigen Dritten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.
Der vereinbarte Grundbetrag wird mit Zustandekommen des Ausbildungsvertrags fällig. Er vergütet die allgemeinen Aufwendungen des Fahrschulbetriebs und – soweit die jeweilige Ausbildung theoretischen Unterricht umfasst – auch den theoretischen Unterricht.
Bei Umschreibungen oder sonstigen Ausbildungsfällen, in denen kein theoretischer Unterricht geschuldet oder vorgeschrieben ist, bleibt der vereinbarte Grundbetrag das Entgelt für die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule, insbesondere für Aufnahme, Verwaltung, Organisation und Betreuung des Ausbildungsverhältnisses. Seine Fälligkeit hängt nicht von der Teilnahme an Theorieunterricht ab.
Entgelte für praktische Fahrstunden, besondere Ausbildungsfahrten und sonstige einzeln abgerechnete Ausbildungsleistungen werden nach Erbringung der jeweiligen Leistung fällig. Prüfungsentgelte, Kursentgelte und sonstige gesondert vereinbarte Entgelte werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Zahlungen sind grundsätzlich in bar zu leisten, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsart vereinbart wurde.
Eine vorab erstellte Kostenschätzung, etwa über einen Online-Konfigurator, beruht auf den gewählten Leistungen und angenommenen Fahrstunden. Zusätzlicher Ausbildungsbedarf, Wiederholungsprüfungen und weitere Leistungen können die Gesamtkosten erhöhen.
Preise für noch nicht erbrachte Leistungen dürfen nur angepasst werden, wenn dies wirksam vereinbart wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bereits erbrachte oder verbindlich zu einem festen Preis gebuchte Leistungen werden nicht nachträglich verteuert. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Mehrfachklassen, Fahrschulwechsel, Aufstieg und Umschreibung
Bei Mehrfachklassen gelten die vereinbarten, rechtlich zulässigen Kombinationen. Grundbeträge für weitere Klassen, Wechselpositionen und sonstige Zusatzleistungen werden entsprechend der vereinbarten Ausbildung berechnet.
Bei Fahrschulwechsel, Aufstieg oder Umschreibung hängt der endgültige Leistungsumfang von vorhandenen Nachweisen, dem Ausbildungsstand und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Fehlende oder nicht anrechenbare Leistungen können gesondert erforderlich werden.
9. Gutscheine und Rabatte
Unentgeltlich ausgegebene Aktionsgutscheine und Rabattcodes gelten nur zu den Bedingungen der jeweiligen Aktion und müssen vor Vertragsschluss angegeben werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Eine Rückforderung bereits gewährter Rabatte bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt nur, soweit dies in den Aktionsbedingungen transparent vereinbart und rechtlich zulässig ist. Sieht eine Aktion dies vor, wird der Nachlass bei einer Kündigung durch die Fahrschülerin oder den Fahrschüler oder bei einem Wechsel zu einer anderen Fahrschule vor Ende der Ausbildung nachberechnet. Das gilt nicht, wenn die Fahrschule den Grund zu vertreten hat oder die Fahrschülerin oder der Fahrschüler einen wichtigen Grund hat, den sie oder er nicht zu vertreten hat. Sonstige zwingende Rechte der Kundschaft bleiben unberührt.
10. Fahrstunden und Terminabsagen
Fahrstunden und sonstige Einzeltermine werden individuell vereinbart. Fahrstunden werden in der Regel über die Termin-App der Fahrschule gebucht, für die die Fahrschülerin oder der Fahrschüler im Büro freigeschaltet wird. In Filialen ohne Termin-App werden die Termine direkt mit der Fahrlehrerin oder dem Fahrlehrer vereinbart. Damit alle Fahrschülerinnen und Fahrschüler gleiche Chancen auf Termine haben, können höchstens zwei Fahrstunden gleichzeitig gebucht sein.
Muss die Fahrschule einen vereinbarten Termin verlegen, teilt sie die Änderung in der Regel spätestens 12 Stunden vor Beginn über die Termin-App mit. Ist eine Änderung am selben Tag erforderlich, erfolgt die Mitteilung direkt, zum Beispiel per WhatsApp oder Telefon. Die Fahrschülerin oder der Fahrschüler lässt die Benachrichtigungen der Termin-App eingeschaltet, prüft die gebuchten Termine regelmäßig, mindestens am Tag der Fahrstunde, und teilt unverzüglich mit, wenn ein geänderter Termin nicht passt.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist er so früh wie möglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn abzusagen – in der Termin-App oder bei der Fahrlehrerin oder dem Fahrlehrer.
Wird ein Termin später als 24 Stunden vor Beginn abgesagt oder ohne Absage nicht wahrgenommen, berechnet die Fahrschule eine Ausfallentschädigung von 80 Prozent des Entgelts für die ausgefallene Fahrstunde. Kann der Termin anderweitig vergeben werden, entfällt die Ausfallentschädigung. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt möglich. Eine Ausfallentschädigung wird außerdem nicht berechnet, wenn der Termin wegen Krankheit nicht wahrgenommen werden kann und dies durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird.
11. Schnell- und Intensivkurse
Schnell- und Intensivkurse beruhen auf einem kompakten, vorher festgelegten Ablauf. Die angemeldete Person muss die mitgeteilten Voraussetzungen erfüllen und die vorgesehenen Termine einhalten können. Behördliche Bearbeitungszeiten, Prüfplatzverfügbarkeit, Lernfortschritt und Prüfungserfolg liegen nicht vollständig im Einflussbereich der Fahrschule. Eine Durchführung innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder ein Prüfungserfolg werden daher nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich individuell zugesagt wurde.
12. Gesonderte Kurse
Für Erste-Hilfe-Kurse, Motorrad-Theorie, B96, B196, Präsenzkurse und weitere einzeln angebotene Termine gelten ergänzend die beim Termin ausgewiesenen Angaben zu Ort, Zeit, Preis, Teilnehmerzahl und Anmeldeschluss.
Muss die Fahrschule einen Termin aus wichtigem Grund absagen, wird ein Ersatztermin angeboten oder eine bereits gezahlte Kursgebühr erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
13. Vertragsdauer und Kündigung
Der Ausbildungsvertrag endet durch Abschluss der vereinbarten Ausbildung, Kündigung oder einen anderen gesetzlichen Beendigungsgrund. Eine Kündigung kann in Textform, beispielsweise per E-Mail, erklärt werden. Bei Beendigung werden die bis dahin nach dem Vertrag und den zwingenden gesetzlichen Vorschriften geschuldeten Entgelte abgerechnet.
Für den Grundbetrag gilt bei einer Kündigung durch die Fahrschülerin oder den Fahrschüler:
- Ausbildung mit theoretischem Unterricht: Bei einer Kündigung innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss wird der Grundbetrag nur anteilig für die bis dahin erbrachten Leistungen berechnet; ein darüber hinaus gezahlter Betrag wird erstattet. Nach Ablauf von vier Wochen ist der Grundbetrag in voller Höhe geschuldet und wird nicht erstattet.
- Umschreibung und sonstige Ausbildung ohne theoretischen Unterricht: Der Grundbetrag wird nicht erstattet, weil er die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule abgilt (Nummer 7) und kein theoretischer Unterricht anfällt.
Das gilt nicht, wenn die Fahrschule die Kündigung zu vertreten hat. Der Nachweis, dass der Fahrschule kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist, bleibt möglich. Bereits erbrachte Fahrstunden, Prüfungsvorstellungen und sonstige Einzelleistungen werden in jedem Fall abgerechnet.
Bei längerer Unterbrechung wird vor der Fortsetzung geprüft, welche Leistungen, Nachweise und Preise noch gelten. Eine Reaktivierungs- oder Bearbeitungsgebühr wird nur erhoben, wenn sie wirksam und transparent vereinbart wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten bestehen.
14. Haftung
Die Fahrschule haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
15. Widerrufsrecht
Ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach der Art des Vertrags und der konkreten Art des Vertragsschlusses. Einzelheiten enthält die Widerrufsbelehrung. Gesetzliche Ausnahmen und ein mögliches Erlöschen des Widerrufsrechts bleiben unberührt.
Besteht ein Widerrufsrecht, kann es durch eine eindeutige Erklärung, zum Beispiel per E-Mail oder Brief, ausgeübt werden. Eine Vorlage enthält das Muster-Widerrufsformular.
16. Datenschutz und Streitbeilegung
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Die Fahrschule ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss solcher Bestimmungen, deren Abwahl gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern unzulässig ist. Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht vereinbart.
Sollte eine einzelne Regelung unwirksam sein, richtet sich der Inhalt des Vertrags insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt unberührt.