Theorie lernen
Der Unterricht in der Fahrschule ist Pflicht.
Die Pflicht zum Präsenzunterricht entfällt. Du kannst die Theorie komplett digital lernen, z. B. per App. Fahrschulen müssen keine Unterrichtsräume mehr vorhalten.
Digital lernen, weniger Pflichtprogramm, Üben mit den Eltern: Der Bund will die Fahrausbildung umbauen. Hier siehst du, was geplant ist, wie weit das Gesetz ist und was das für dich heißt – ehrlich und ohne Panikmache.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 20.05.2026 beschlossen, der Bundestag hat ihn am 24.09.2026 in erster Lesung beraten. Verabschiedet ist er noch nicht.
Alles auf dieser Seite ist GEPLANT und kann sich im weiteren Verfahren noch ändern. Bis das Gesetz in Kraft ist, gilt das bisherige Recht.
Das steht im Gesetzentwurf und in den Berichten dazu:
20.05.2026Erledigt
Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer Gesetze.
24.09.2026Erledigt
Erste Lesung im Bundestag. Der Entwurf geht zur weiteren Beratung an die Ausschüsse, federführend der Verkehrsausschuss.
05.10.2026Erledigt
Öffentliche Anhörung im Verkehrsausschuss. Der ADAC unterstützt den Entwurf, Vertreter der Fahrschulbranche äußern Bedenken zur Verkehrssicherheit und zur Qualität der Ausbildung.
09.10.2026Offen
Weitere Beratung im Ausschuss sowie Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat stehen noch aus. Ein Termin steht noch nicht fest.
So ist es jetzt – und so soll es werden:
Der Unterricht in der Fahrschule ist Pflicht.
Die Pflicht zum Präsenzunterricht entfällt. Du kannst die Theorie komplett digital lernen, z. B. per App. Fahrschulen müssen keine Unterrichtsräume mehr vorhalten.
Der Fragenkatalog hat 1.169 Fragen.
Der Katalog soll auf rund 840 Fragen schrumpfen. Laut ZDFheute zählt jede Frage nur noch einen Punkt, sicherheitsrelevante Fragen dürfen aber nicht falsch sein.
12 feste Sonderfahrten sind Pflicht: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 bei Dunkelheit.
Die feste Zahl entfällt. Vorgeschrieben bleibt, dass du Überland, auf der Autobahn und bei Dunkelheit fährst. Wie viele Fahrstunden du brauchst, richtet sich nach deinem Können.
Die reine Fahrzeit liegt über dem EU-Mindestmaß.
Die reine Fahrzeit soll auf 25 Minuten sinken, das ist die EU-Mindestvorgabe.
Auf öffentlichen Straßen übst du nur mit dem Fahrlehrer. Begleitetes Fahren mit BF17 beginnt erst nach bestandener Prüfung.
Eine Experimentierklausel soll das Üben mit nahestehenden Personen wie den Eltern erlauben, wenn die Theorieprüfung bestanden ist. Diese Praxis soll die Fahrschulausbildung ergänzen.
Jede Fahrschule legt ihre Preise selbst fest.
Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen sollen online in der Mobilithek veröffentlicht werden. Verbraucher- und Vergleichsportale können diese Daten aufbereiten.
Angepeilt ist Anfang 2027. Voraussetzung ist, dass Bundestag und Bundesrat das Gesetz zügig beschließen. Einen Termin für die Abstimmung gibt es noch nicht.
Nein. Bisher hat das Bundeskabinett den Entwurf beschlossen (20.05.2026). Der Bundestag hat ihn am 24.09.2026 in erster Lesung beraten. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet.
Geplant ist, dass die Pflicht zum Präsenzunterricht entfällt und du komplett digital lernen kannst. Noch gilt aber das bisherige Recht.
Die Reform verfolgt das Ziel, die Kosten zu senken. Ob und in welchem Umfang das gelingt, steht noch nicht fest.
Bis zu einem möglichen Inkrafttreten gelten die bisherigen Regeln für die Fahrausbildung und die Prüfungen.
Diese Seite fasst öffentliche Informationen zusammen:
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