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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Fahrschule Aschmann und ihren Fahrschülerinnen und Fahrschülern für alle angebotenen Ausbildungsleistungen an sämtlichen Standorten.

Vertrag

1. Zustandekommen des Ausbildungsvertrags

Der Ausbildungsvertrag kommt durch die schriftliche Anmeldung und die Bestätigung durch die Fahrschule zustande. Mit Vertragsabschluss gelten diese AGB als anerkannt.

Der Vertrag berechtigt zur Teilnahme an den theoretischen und praktischen Ausbildungsleistungen entsprechend der gewählten Führerscheinklasse.

Leistungen

2. Ausbildungsleistungen

Die Fahrschule erbringt die Ausbildung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) und der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO).

  • Theorieunterricht entsprechend der gesetzlichen Pflichtunterrichte
  • Praktische Grund- und Leistungsstufen
  • Sonderfahrten (Überland, Autobahn, Nacht)
  • Praktische Prüfungsvorbereitung
  • Fahrsimulator-Ausbildung (falls gebucht)

Der Umfang der praktischen Ausbildung richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt und der Einschätzung der verantwortlichen Fahrlehrer:innen.

Pflichten

3. Pflichten der Fahrschüler

  • pünktliche Teilnahme an Theorie- und Praxisstunden
  • Mitführen eines gültigen Ausweises zu jeder Fahrstunde
  • Beachtung der Anweisungen des Fahrlehrers
  • angemessene Bekleidung und festes Schuhwerk
  • kein Erscheinen unter Alkohol, Drogen oder fahruntauglichen Medikamenten

Bei Verstoß gegen Sicherheitsanweisungen kann der Fahrschüler von der Stunde ausgeschlossen werden.

Fahrschule

4. Pflichten der Fahrschule

  • ordnungsgemäße Ausbildung nach FahrlG und FahrschAusbO
  • Vermittlung aller gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte
  • Einsatz ausgebildeter und geprüfter Fahrlehrer
  • Bereitstellung sicherer, funktionsfähiger Ausbildungsfahrzeuge
Termine

5. Vereinbarung und Absage von Fahrstunden

Fahrstunden werden individuell vereinbart. Absagen müssen mindestens 2 Werktage zuvor erfolgen.

Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen kann die Fahrschule eine Ausfallpauschale in Höhe der vereinbarten Fahrstunde berechnen, sofern kein Ersatztermin vergeben werden kann.

Prüfungen

6. Prüfungszulassung und Prüfungsgebühren

Die Zulassung zur theoretischen wie praktischen Prüfung erfolgt, sobald die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen.

Gebühren für Prüfungen (TÜV) sind gesondert zu entrichten und nicht Bestandteil dieser AGB.

Dauer

7. Vertragsdauer und Reaktivierung

Der Vertrag endet mit bestandener oder endgültig nicht bestandener Prüfung.

Ruht die Ausbildung 12 Monate ohne jegliche Aktivität (keine Theorie, keine Fahrstunden, keine Prüfungen), muss der Vertrag reaktiviert werden. Für die Reaktivierung wird ein halber Grundbetrag fällig.

Eine automatische Vertragsverlängerung findet nicht statt.

Kündigung

8. Kündigung des Ausbildungsvertrags

Der Fahrschüler kann den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu bezahlen.

Für die Bearbeitung einer Vertragskündigung fällt eine pauschale Verwaltungsgebühr von 50 Euro an.

Die Fahrschule kann kündigen, wenn:

  • der Fahrschüler wiederholt unentschuldigt fehlt
  • Zahlungen trotz Mahnung ausbleiben
  • Bereits vereinbarte Termine mehrfach unangemeldet nicht wahrgenommen werden
  • gegen Sicherheitsanweisungen grob verstoßen wird
  • die Ausbildung durch Fehlverhalten erheblich gestört wird
Rabatte

9. Gutscheine und Rabatte

Gutscheine oder Rabatte sind bis zur Prüfungsanmeldung gültig. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Widerruf

10. Widerrufsrecht bei Online-Anmeldung

Für Online-Anmeldungen besteht ein 14-tägiges gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB.

Bei vollständiger Leistungserbringung innerhalb der Widerrufsfrist erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB, sofern dem ausdrücklich zugestimmt wurde.

Datenschutz

11. Datenschutz

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt unsere Datenschutzerklärung unter /datenschutz.html.

Rechtliches

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule, sofern gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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